Was tun, wenn die Tochter krank ist?
- Krankmeldung per E-Mail an krankmeldung@marienschule-offenbach.de bis spätestens 7:30 Uhr
- Schriftliche Bitte um Entschuldigung mit Unterschrift eines Erziehungsberechtigten an die Klassenleitung spätestens am dritten Tag der Erkrankung
- Vorlage eines ärztlichen Attests bei der Klassenleitung, wenn die Krankheit länger als fünf Tage dauert
Anträge auf Beurlaubung bei geplanten Unterrichtsversäumnissen (z. B. Arztbesuch, dringende familiäre Termine, Bewerbungstermine):
- Bis zu zwei Tage, wenn diese NICHT an Ferien oder lange Wochenenden grenzen: Einreichen eines schriftlichen Antrags auf Unterrichtsbefreiung bei der Klassenleitung oder bei der Tutorin bzw. dem Tutor.
- Mehr als zwei Tage oder WENN diese nicht an Ferien oder lange Wochenenden GRENZEN: Mindestens vier Wochen im Voraus Einreichen eines schriftlichen Antrags auf Unterrichtsbefreiung bei der Schulleitung. Anträge auf Beurlaubung werden nicht genehmigt, wenn es sich beispielsweise um Urlaubsreisen, preiswertere Reiseverbindungen oder einfache Verwandtenbesuche handelt. Beurlaubungen für Familienfeiern werden in der Regel nur bei Verwandten 1. Grades und in der Regel nur einmal innerhalb der Schullaufbahn genehmigt.
