Verfahren bei Unterrichtsversäumnissen

Im Falle einer Erkrankung sind folgende Maßnahmen zu ergreifen:

  • Telefonische Krankmeldung an unserer Pforte am Tag der Erkrankung
  • Schriftliche Bitte um Entschuldigung spätestens am dritten Tag der Erkrankung
  • Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung, wenn die Krankheit länger als 5 Tage dauert

Im Falle vorhersehbarer Unterrichtsversäumnisse (Arztbesuch, dringende familiäre Termine, Bewerbungstermine) sind folgende Vorgehensweisen einzuhalten:

  • Einreichen einer schriftlichen Bitte um Unterrichtsbefreiung bei der Klassenleitung oder bei der Tutorin oder dem Tutor, wenn die zu befreiende Zeit zwei Tage nicht überschreitet.
  • Einreichen einer schriftlichen Bitte um Unterrichtsbefreiung bei der Schulleitung, wenn mehr als zwei Tage beantragt werden oder wenn die zu befreiende Zeit vor oder nach den Ferien bzw. freibeweglicher Ferientage liegt.